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Stadtbibliothek Ludwigsfelde
Rathausstraße 3
14974 Ludwigsfelde

Telefon:
Verlängerung: (03378) 82 72 22
Information: (03378) 82 72 23
Fax: (03378) 82 71 24

zum Kontaktformular






Öffnungszeiten:
Montag 13.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag 10.00 bis 12.00 Uhr &
13.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag 10.00 bis 12.00 Uhr &
13.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: geschlossen
Samstag 10.00 bis 13.00 Uhr


Mittwoch und Freitag
Projektarbeit mit Schulen
und Kindergärten.

Benutzung

Fangen wir mit der guten Nachricht an:

Für Schüler, Studenten, Bezieher von ALG II ist die Benutzung der Stadtbibliothek kostenlos.

Einfach nur den Personalausweis mitbringen, sich anmelden und sofort Medien mit nach Hause nehmen.

Und sollten zwei oder vier Wochen nicht ausreichen, um die CD zu Ende zu hören, das Buch zu Ende zu lesen oder das Spiel zu Ende zu spielen, dann kann die Ausleihfrist auch verlängert werden, es sei denn, die Medien wurden von einem anderen Leser vorbestellt.

Dann ist leider keine Verlängerung der Leihfrist mehr möglich.

 

Jetzt die  weniger gute Nachricht:

Alle anderen zahlen eine Jahresgebühr von 15,00 Euro.

Wenn man berechnet, dass man dafür monatlich wenigstens 10 Bücher ausleihen kann (im Wert von mindestens 100 Euro) ist das eigentlich schon wieder eine gute Nachricht!  

Gebührentarif

Für die Inanspruchnahme der Leistungen der Stadtbibliothek werden vom Benutzer Gebühren nach Maßgabe der folgenden Aufstellung erhoben:

Leistung

Gebühren

1. Benutzerausweis für ein Jahr

15,00 €
2. Partnerkarte (gemeinsamer Wohnsitz)

25,00 €
3. für Ersatz eines Benutzerausweises fällig bei Aushändigung

2,00 €
4. für die Einarbeitung des Ersatzexemplars eines
beschädigten oder in Verlust geratenen
Mediums fällig bei Feststellung

2,50 €
5. für die Vorbestellung von ausgeliehenen Medien
fällig bei Auslösen der Bestellung

0,50 € zzgl. Porto
6. für jede Bestellung im auswärtigen Leihverkehr
fällig bei Auslösen der Bestellung

2,00 € zzgl. Porto
7. Bestellung im Kreisleihverkehr, fällig bei Auslösen
der Bestellung

0,50 € zzgl. Porto
8. Gebühren für Fotokopien je Kopie
fällig vor dem Kopiervorgang
  • bei Selbstbedienung
  • bei Ausführung durch Bibliothekspersonal

  • 0,10 €  
    0,10 €
    9. Versäumnisentgelt für jede entliehene Medieneinheit
    pro Ausleihtag fällig bei Überschreitung der Leihfrist

    0,50 €
    10. für Ausdrucke vom Internet je Seite
    fällig nach Beendigung der Internetbenutzung

    0,10 €

    Die Bezieher von Grundsicherungsleistungen oder Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz sind von den Gebühren nach Punkt 1. oder 2. dieses Gebührentarifs befreit, ebenso gilt diese Regelung für Zivildienstleistende, Grundwehrdienstleistende.

     

    Satzung und Benutzungsordnung 1.Änderung der Satzung
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